Info zum Corona Schnelltest ab 16.01.2023
Die Corona-Testverordnung vom 30.06.2022 wurde am 16.01.2023 erneut aktualisiert. Corona-Schnelltests sind jetzt nur noch unter bestimmten Bedingungen kostenlos. Bitte buchen Sie Ihren Corona-Test unter Berücksichtigung folgender Vorgaben:
1. Kostenloser Test (Nachweis erforderlich)
- Patienten oder Besucher von Kliniken und anderen Pflegeeinrichtungen
- Pflegepersonen (pflegender Angehöriger) im Sinne des §19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- Betreuer (§29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
- Alle anderen haben laut Test-Verordnung keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Schnelltest